Ist der Kauf schon fix, obwohl noch nichts unterschrieben ist?
betrifft Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Haben Sie sich mit der anderen Seite mündlich über die Sache und den Preis geeinigt und nur die schriftliche Ausfertigung auf später verschoben, so liegt bereits ein fertiger Kaufvertrag vor. Es handelt sich dann nicht bloß um die Zusage, später einen Vertrag zu schließen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Haben sich die Parteien über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis mündlich geeinigt und nur die schriftliche Ausfertigung in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, so liegt bereits ein perfekter Kaufvertrag und nicht erst ein Vorvertrag vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Waren bei Abschluß des Vorvertrages noch Punkte offen und hat darüber hinaus der Kläger erklärt, der "richtige" Vertrag werde von einem Anwalt oder Notar errichtet, steht die Beurteilung als Vorvertrag durchaus im Einklang mit der Rechtsprechung.OGH 4 Ob 1584/94, 20.09.1994
- Für den rechtsgeschäftlichen Willen, vor Unterfertigung der Vertragsurkunde nicht gebunden sein zu wollen, streitet beim Grundstückskauf nur dann die Vermutung nach § 884 ABGB, wenn der Vorbehalt auf das Verpflichtungsgeschäft zu beziehen ist.OGH 6 Ob 574/80, 15.01.1981
- Vertraglicher Anspruch auf Unterfertigung der einverleibungsfähigen Urkunde.OGH 7 Ob 508/77, 03.03.1977
- AutokaufOGH 3 Ob 525/76, 30.03.1976
- Kauf ist Konsensualkontrakt.OGH 6 Ob 200/74, 03.04.1975
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Kein Vertragspartner kann durch Weigerung einer Unterfertigung der Vertragsurkunde oder durch Vorbehalte bei dieser Unterfertigung eine bereits erfolgte Einigung wieder rückgängig machen.OGH 4 Ob 511/73, 06.03.1973
- Waren sich die Parteien einig, welcher Teil des Grundstückes in der Natur und um welchen Preis er verkauft werden sollte, wurde auch ausdrücklich ihre Absicht, zu verkaufen bzw zu kaufen, festgestellt und konnte lediglich das genaue Ausmaß der Grundfläche zunächst nicht festgehalten werden, weil es dazu erst der Herstellung eines Teilungsplanes bedurfte, so bedeutet dies keineswegs eine Unbestimmtheit des Gegenstandes, der Kaufvertrag ist vielmehr zustande gekommen.OGH 6 Ob 274/72, 18.01.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 48.
- OGH 5 Ob 94/25x, 05.08.2025
- OGH 5 Ob 36/24s, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 163/18h, 20.02.2019, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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