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Ist der Kauf schon fix, obwohl noch nichts unterschrieben ist?

betrifft Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Haben Sie sich mit der anderen Seite mündlich über die Sache und den Preis geeinigt und nur die schriftliche Ausfertigung auf später verschoben, so liegt bereits ein fertiger Kaufvertrag vor. Es handelt sich dann nicht bloß um die Zusage, später einen Vertrag zu schließen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Haben sich die Parteien über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis mündlich geeinigt und nur die schriftliche Ausfertigung in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, so liegt bereits ein perfekter Kaufvertrag und nicht erst ein Vorvertrag vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 48.

Im Gesetz

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