Zählt die Entlohnung des Erwachsenenvertreters zu den Kosten?
betrifft Betroffene, Erwachsenenvertreter, Kurator, Erbe
Ja. Die Entscheidung über das Begehren eines vorläufigen Beistands auf eine Belohnung für seine Tätigkeit ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt. Dasselbe gilt für die Kosten, die Belohnung und die Entschädigung von Kuratoren, Sachwaltern und Erwachsenenvertretern. Sie wird damit wie jede andere Kostenentscheidung behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (70 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Die Entscheidung über das Begehren des vorläufigen Beistandes auf Zuspruch einer Belohnung für seine Tätigkeit ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erwachsenenvertreter.OGH 1 Ob 149/21z, 07.09.2021
- Hier: Pfandrechtliche Sicherstellung zukünftiger Ansprüche auf Aufwandsersatz und Entlohnung eines Sachwalters.OGH 4 Ob 97/14i, 17.07.2014
- Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators / Sachwalters oder dessen Belohnung / Entschädigung.OGH 7 Ob 44/10m, 05.05.2010
- Hier: (Sachwalter-)Entschädigungsanspruch (§ 266 ABGB idF KindRÄG 2001) des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft der diesem gemäß § 10 VSPAG zusteht.OGH 7 Ob 275/01v, 14.11.2001
- Hier: Ebenso eine Entscheidung darüber, welche Verfahrenskosten eine Partei (Pflegebefohlener, der Sachwalterschaft Unterlegener) zu tragen und zu ersetzen hat.OGH 7 Ob 703/88, 23.11.1988
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Rechtsanwalt als SachwalterOGH 7 Ob 615/88, 14.07.1988
- Nicht jedoch für untrennbarem Zusammenhang mit der gleichfalls angefochtenen Genehmigung der Pflegschaftsrechnung.OGH 6 Ob 556/88, 14.04.1988
- Ersatzanspruch nach § 252 Abs 2 AußStrG.OGH 6 Ob 510/86, 23.01.1986
- Hier: WiderstreitsachwalterOGH 4 Ob 522/85, 28.10.1985
- Hier: Einstweiliger SachwalterOGH 7 Ob 584/85, 13.06.1985
- VormundOGH 8 Ob 550/80, 29.01.1981
- Hier: Entlohnung des Beistandes bzw eines Kollisionskurators eines beschränkt Entmündigten.OGH 5 Ob 145/73, 05.09.1973
- Hier: BeistandOGH 7 Ob 205/72, 13.09.1972
- KuratorOGH 7 Ob 156/72, 05.07.1972
- VerlassenschaftskuratorOGH 5 Ob 67/66, 12.05.1966
- AbwesenheitskuratorOGH 8 Ob 348/65, 07.12.1965
- Hier: AbwesenheitskuratorOGH 6 Ob 77/65, 17.03.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 70.
- OGH 5 Ob 213/16h, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
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