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Zählt die Entlohnung des Erwachsenenvertreters zu den Kosten?

betrifft Betroffene, Erwachsenenvertreter, Kurator, Erbe
Ja. Die Entscheidung über das Begehren eines vorläufigen Beistands auf eine Belohnung für seine Tätigkeit ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt. Dasselbe gilt für die Kosten, die Belohnung und die Entschädigung von Kuratoren, Sachwaltern und Erwachsenenvertretern. Sie wird damit wie jede andere Kostenentscheidung behandelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (70 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die Entscheidung über das Begehren des vorläufigen Beistandes auf Zuspruch einer Belohnung für seine Tätigkeit ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 70.

Im Gesetz

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