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Wer wird als Vertreter für einen Betroffenen bestellt?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Bei der Auswahl der Person, die vorläufig für einen Betroffenen bestellt wird, hat das Gericht einen Spielraum. Steht aber fest, dass für die zu besorgenden Angelegenheiten vorwiegend Rechtskenntnisse nötig sind, muss eine rechtskundige Person bestellt werden. Die wirtschaftliche Lage des Betroffenen ist zwar zu berücksichtigen, kann dieses Kriterium aber nicht verdrängen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der Auswahl der Person des einstweiligen Sachwalters ist § 281 ABGB anzuwenden. Wenngleich dem Gericht bei der Auswahl jener Person, welche zum Sachwalter bestellt werden kann, ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, ist nach dem zwingenden Wortlaut des § 281 Abs 3 ABGB dann, wenn es klar ist, dass zur Besorgung der Angelegenheiten Rechtskenntnisse vorwiegend erforderlich sind, eine rechtskundige Person im Sinne des § 281 Abs 3 ABGB zum einstweiligen Sachwalter zu bestellen. Die wirtschaftliche Situation des Betroffenen ist zwar grundsätzlich, da sie auch dessen Wohl betreffen, zu berücksichtigen, sie können aber nicht das in erster Linie maßgebliche Auswahlkriterium der Art der Angelegenheiten, die zu besorgen sind, verdrängen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 24.

Im Gesetz

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