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Kann ich gegen die vorläufige Erwachsenenvertretung etwas unternehmen?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Ob es zum Wohl des Betroffenen nötig ist, für die Dauer des Verfahrens einen vorläufigen Vertreter zu bestellen, hängt allein von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Betroffene darf sich dagegen wehren, weil ein solcher Beschluss in seine Rechtsstellung eingreift; dasselbe gilt, wenn sein Antrag auf Enthebung abgewiesen wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 30.11.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Frage, ob es das Wohl des Betroffenen im Sinne des §238 Abs2 AußStrG erfordert, ihm zur Besorgung (sonstiger) dringender Angelegenheiten für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter zu bestellen, kann regelmäßig nur anhand der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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