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Darf der andere den Eintritt einer vereinbarten Bedingung absichtlich verhindern?

günstig für Begünstigter betrifft Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer, Vertragspartner
Nein. Hängt ein Vertrag von einer Bedingung ab, darf keine Seite den Ablauf der Ereignisse gegen Treu und Glauben beeinflussen. Verboten ist jede Einwirkung, mit der die andere Seite nach Sinn und Zweck des Vertrages redlicherweise nicht rechnen musste. Ob eine solche treuwidrige Vereitelung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei einem bedingten Vertrag ist jede Beeinflussung des Ablaufs der Ereignisse wider Treu und Glauben unzulässig; eine Partei darf also auf die Bedingung nicht in einer Weise einwirken, die die andere Partei nach Sinn und Zweck des Vertrages redlicherweise nicht erwarten konnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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