Zum Inhalt springen

Gilt eine Bedingung als erfüllt, wenn der andere untätig blieb?

günstig für Schuldner betrifft Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer, Vertragspartner
Nur dann, wenn die andere Seite verpflichtet war, tätig zu werden. Ohne eine solche Pflicht liegt kein treuwidriges Unterlassen vor, und der Eintritt der Bedingung wird nicht unterstellt. Ob die Bedingung als eingetreten gilt, ist eine Frage des einzelnen Falles und richtet sich an Treu und Glauben aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Beurteilung, ob der Eintritt der Bedingung zu fingieren ist, stellt sich als ein Sonderfall ergänzender Vertragsauslegung dar. Eine treuwidrige und vertragswidrige Unterlassung, die zur Fiktion des Bedingungseintrittes führte, kann nur dann angenommen werden, wenn eine Rechtspflicht zum Tätigwerden bestanden hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017486 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Erwartungen als Vertragsbedingung

Nein. Eine Erwartung, von der beide Seiten beim Abschluss ausgegangen sind, wirkt nur dann, wenn Sie sie ausdrücklich oder stillschweigend zur Bedingung des Vertrags gemacht haben. Sonst bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn die Erwartung nicht eintritt. Wer sich auf eine solche Abrede beruft, muss sie beweisen.

günstig für Gläubiger Schadenersatz bei Nichterfüllung

Haftet jemand dafür, dass er den Vertrag pflichtwidrig nicht erfüllt hat, muss er Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Sie sind vermögensmäßig so zu stellen, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Treuwidrige Vereitelung einer Bedingung
Vertragsrecht · Vereitelung einer vereinbarten Bedingung
Vertragsrecht · Bindung bei bedingtem Vertrag
Schadenersatz · Sittenwidriges Unterlassen