Was gilt, wenn die andere Seite die Bedingung vereitelt?
günstig für Benachteiligter betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Erben
Verhindert jene Seite, der der Eintritt einer Bedingung zum Nachteil gereichen würde, diesen Eintritt gegen Treu und Glauben, so gilt die Bedingung dennoch als eingetreten. Sie darf sich also nicht auf das Ausbleiben der Bedingung berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1914, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (69 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1914)
Wird der Eintritt einer Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird ein vom Arbeitgeber angenommenes Vergleichsanbot des Arbeitnehmers zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (statt der vom Betriebsrat angefochtenen Kündigung) von Seiten des Arbeitnehmers unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrates und der Arbeiterkammer gestellt, vom Arbeitnehmer durch Einwirkung auf den Betriebsrat im Sinne einer Versagung der Zustimmung vereitelt, so gilt die Bedingung als eingetreten.OGH 8 ObA 210/01t, 30.08.2001
- Ob die Bedingung als ausgefallen anzusehen ist, wenn der Begünstigte ihren Eintritt wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 3 Ob 171/00v, 12.07.2000
- Aus der Verletzung einer Treuepflicht kann der Vermittler keine Rechte auf Provisionszahlung herleiten.OGH 1 Ob 234/97m, 14.10.1997
- Bei Scheidungsvergleich gemäß § 55a EheG nicht anzuwenden.OGH 5 Ob 514/88, 22.03.1988
- Hier: Ungerechtfertigte Verweigerung einer vergleichsweise übernommenen Verpflichtung zur Mitwirkung an einem konkret vorgeschlagenen Kaufabschluss durch einen der beiden Verkäufer einer Liegenschaft.OGH 6 Ob 597/84, 24.05.1984
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- Hier: Erfolgshonorar eines Versicherungsberaters für Schadensliquidierung.OGH 5 Ob 550/83, 19.04.1983
- Das gegen Treu und Glauben verstoßende Verhalten muss von der Vertragspartei selbst ausgegangen sein.OGH 1 Ob 757/82, 10.11.1982
- Von einer Verhinderung wider Treu und Glauben kann aber nicht gesprochen werden wenn die Erfüllung der Bedingung dem freien Willen dieser Partei unterliegt.OGH 1 Ob 627/81, 16.12.1981
- Genehmigung nach § 3 Außenhandelsgesetz 1968 hier: um eine gegen Treu und Glauben verstoßende Vereitelung des Eintrittes der Bedingung annehmen zu können, muss überdies feststehen, dass die erforderliche behördliche Genehmigung im Fall einer solchen Antragstellung auch tatsächlich erteilt worden wäre.OGH 4 Ob 599/79, 04.11.1980
- Herbeiführung der Bedingung wider Treu und Glauben.OGH 4 Ob 561/79, 18.09.1980
- KreditfinanzierungOGH 1 Ob 581/78, 12.04.1978
- Was Treu und Glauben entspricht, ist eine Frage der Lebenserfahrung und der praktischen Vernunft.OGH 5 Ob 188/74, 02.10.1974
- Nur vorsätzliche, nicht auch fahrlässige Verhinderung des Eintrittes.OGH 1 Ob 91/67, 18.05.1967
- Vereitelung einer durch die Behörden der DDR zu erteilenden Grundstücktauschgenehmigung.OGH 8 Ob 68/63, 02.04.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 69.
- OGH 3 Ob 102/25h, 23.07.2025
- OGH 1 Ob 203/23v, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 49/23f, 18.10.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 697
- ABGB § 699
- ABGB § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
- ABGB § 898
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