Darf jemand von einer Bedingung profitieren, die er selbst auslöste?
günstig für Benachteiligter betrifft Erben, Begünstigte, Vertragspartner
Nein. Wer den Eintritt einer Bedingung selbst gegen Treu und Glauben herbeigeführt hat, kann sich darauf nicht berufen. Ob die Bedingung dann als ausgefallen gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Niemand kann sich auf den Eintritt einer Bedingung berufen, die er selbst wider Treu und Glauben herbeigeführt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die Bedingung als ausgefallen anzusehen ist, wenn der Begünstigte ihren Eintritt wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 3 Ob 171/00v, 12.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 62/19d, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 696 · II. Arten der Einschränkung
- ABGB § 698
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