Zählt eine gemeinsame Erwartung, die im Vertrag nicht steht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber Einwand nicht auf enttäuschte gemeinsame Erwartungen gestützt.OGH 2 Ob 67/14p, 09.07.2014
- Hier: Annahme, es werde kein (gewinnbringender) Verkauf der Aktien ins Ausland erfolgen - keine Geschäftsgrundlage.OGH 6 Ob 148/07v, 13.07.2007
- Ob etwas Vertragsinhalt geworden ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden; dies verhindert in der Regel das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage (so schon 3Ob116/04m).OGH 6 Ob 148/07v, 13.07.2007
- Beweislast trifft den, der sich auf die Vereinbarung beruft.OGH 1 Ob 517/83, 13.04.1983
- Hier: Geschäftszweck: Unterlassung einer Strafanzeige bei Schadensgutmachung durch einen Dritten.OGH 1 Ob 504/82, 17.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017394 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Beweggrund oder Zweck eines Vertrags kann auch ohne ausdrückliche Worte zur Bedingung werden, wenn das Verhalten der Beteiligten daran keinen vernünftigen Zweifel lässt. Dafür braucht es aber deutliche Anhaltspunkte. Dass Sie Ihr Motiv nur mitgeteilt haben und die andere Seite trotzdem abgeschlossen hat, genügt nicht.
Es kommt darauf an, welche Erwartung weggefallen ist. Eine nur zwischen Ihnen beiden bestehende Erwartung hilft nur, wenn Sie sie zur Bedingung gemacht haben. Fällt dagegen ein Umstand weg, den man bei einem solchen Geschäft immer voraussetzt, sind Sie an den Vertrag nicht gebunden oder können seine Anpassung verlangen. Meist wird dann der Preis angepasst und das Zuviel zurückgefordert.