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Muss der Grund für den Vertrag ausdrücklich vereinbart sein?

günstig für Schuldner betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsument, Unternehmer
Nein. Der Beweggrund oder Zweck eines Vertrags kann auch ohne ausdrückliche Worte zur Bedingung werden, wenn das Verhalten der Beteiligten daran keinen vernünftigen Zweifel lässt. Dafür braucht es aber deutliche Anhaltspunkte. Dass Sie Ihr Motiv nur mitgeteilt haben und die andere Seite trotzdem abgeschlossen hat, genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Erhebung des Beweggrundes oder des Endzweckes zur Vertragsbedingung kann nach Lehre und Rechtsprechung auch konkludent (§ 863 ABGB) erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 49.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Erwartungen als Vertragsbedingung

Nein. Eine Erwartung, von der beide Seiten beim Abschluss ausgegangen sind, wirkt nur dann, wenn Sie sie ausdrücklich oder stillschweigend zur Bedingung des Vertrags gemacht haben. Sonst bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn die Erwartung nicht eintritt. Wer sich auf eine solche Abrede beruft, muss sie beweisen.

günstig für Gläubiger Wegfall des Fixgeschäfts bei Verzug

Nein. Beim Fixgeschäft fällt der Vertrag mit dem Verzug von selbst weg. Sie müssen dafür weder eine Nachfrist setzen noch den Rücktritt erklären.

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