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Zählt meine Erwartung beim Vertrag, auch wenn nichts vereinbart wurde?

betrifft Käufer, Verkäufer, Anleger, Bürgen, Unternehmer
Ja, aber nur, wenn es eine Erwartung ist, die jeder mit einem solchen Geschäft verbindet. Solche geschäftstypischen Voraussetzungen müssen nicht eigens vereinbart werden. Ob ein Umstand typisch ist, hängt von der Art des Vertrags ab; rein persönliche Erwartungen zählen nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (31 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Bei der Geschäftsgrundlage handelt es sich um geschäftstypische Voraussetzungen, die jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet und die nicht erst einer Vereinbarung bedürfen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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