Welche Erwartungen an einen Vertrag zählen als seine Grundlage?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Pächter, Unternehmer
Nur ein Umstand, den jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet, ist Grundlage des Vertrags. Fällt er weg und ist der gemeinsame Vertragszweck dadurch dauerhaft nicht mehr erreichbar, kann das zur Auflösung des Vertrags führen. Persönliche Erwartungen genügen nicht: Weder der Fortbestand einer Ehe noch eine steuerliche Begünstigung zählen dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (55 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1959)
Zur Frage des "Wegfalles einer typischen Vertragsvoraussetzung".
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Vermittlung bzw die Besorgung der Eintrittskarten durch das Ticketservice aufgrund der erfolgten Absage der Veranstaltung für den Kunden letztlich wertlos wurde, reicht nicht für eine Bejahung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.OGH 8 Ob 64/24f, 26.06.2024
- Hier: Im Allgemeinen kann es nicht als Voraussetzung der Gewährung einer Förderung angesehen werden, dass der geförderte Verein seine Satzung nicht ändert.OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016
- Es muss also ein geschäftstypischer Umstand sein, der stets und von jedermann mit dem Geschäft verbunden wird. Nur unter dieser Voraussetzung kommt dem Umstand als Geschäftsgrundlage rechtliche Bedeutung zu.OGH 7 Ob 229/13x, 11.12.2013
- Hier: Erteilung der für die Weiterführung des Betriebs erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligungen; der Wegfall der (für Geschäfte derartigen Inhalts typischer) Geschäftsgrundlage ermöglicht die Anfechtung des Vertrages mit Wirkung ex tunc.OGH 9 Ob 169/00v, 06.09.2000
- Gerade bei Vorliegen entgeltlicher Verträge, bei denen Leistung durch Gegenleistung bedingt ist und bei denen mangels Unentgeltlichkeit das Motiv, soferne es nicht vereinbart ist, grundsätzlich unbeachtlich ist, ist das über die Leistung und Gegenleistung hinausgehende Motiv nicht als selbstverständlich anzusehen.OGH 9 Ob 293/99z, 12.01.2000
- Nicht einmal der Fortbestand einer Ehe, die ihrer Natur nach auf Dauerhaftigkeit gerichtet ist, oder der Bestand einer Wohngemeinschaft sind nach der Rechtsprechung typische Geschäftsgrundlagen, daher schon gar nicht das Motiv der absoluten Dauerhaftigkeit einer Lebensgemeinschaft.OGH 9 Ob 293/99z, 12.01.2000
- Eine steuerrechtlich begünstigte Behandlung des Verkaufserlöses ist keine typische Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages.OGH 9 Ob 194/98i, 19.08.1998
- Fortbestand der Wohngemeinschaft keine typische Vertragsvoraussetzung.OGH 1 Ob 2342/96k, 15.12.1997
- Bei beiderseitiger Kenntnis vom Ausstehen der behördlichen Genehmigung wird "gemeinsam zugrundegelegtes Risiko" angenommen. Dies führt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Vertragsaufhebung. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung führte zum gleichen Ergebnis.OGH 7 Ob 1661/92, 26.11.1992
- Nur der Wegfall der typischen Grundlage, das heißt jener, die jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet und bei deren Wegfall der im Vertragsinhalt zum Ausdruck gelangte, von beiden Teilen anerkannte wesentliche Vertragszweck nicht nur zeitweilig unerreichbar geworden ist, kann unter Umständen zur Vertragsauflösung führen.OGH 6 Ob 701/81, 21.04.1982
- MüllabfuhrvertragOGH 4 Ob 543/79, 25.03.1980
- Versagung der eisenbahnrechtlichen Konzession.OGH 8 Ob 515/79, 27.09.1979
- Die Parteien können bei dem Abschluss eines Vertrages mit Selbstverständlichkeit vom Bestehen, Fortbestehen oder vom Eintritt bestimmter Umstände ausgehen und sie nur deswegen nicht zur Bedingung des Geschäftes (§ 901 ABGB) machen, weil niemand an die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung denkt.OGH 5 Ob 553/79, 22.05.1979
- Hier: § 1168a ABGBOGH 4 Ob 580/76, 14.12.1976
- Bei den Erfahrungen mit der Entwicklung des Sozialrechtes und Arbeitsrechtes ist geradezu eine Änderung im Sinne einer Besserstellung der Dienstnehmer zu erwarten (hier EFZG).OGH 4 Ob 102/76, 21.09.1976
- Hier: Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Generalunternehmervertrages infolge Aufhebung des Wohnhauswiederaufbaugesetzes.OGH 1 Ob 180/74, 04.12.1974
- Vermietung einer Tankstelle - Versagung der gewerbebehördlichen Genehmigung zum Betrieb der Tankstelle.OGH 7 Ob 201/73, 17.10.1973
- Hier: Sukzessivlieferungsvertrag über Lieferung von 600 Kilogramm Kaffee an gepachteten Gastwirtschaftsbetrieb - Nichterteilung der Gewerbeberechtigung an die Pächterin.OGH 6 Ob 92/71, 11.06.1971
- Der Lehre von der Bedeutung des Wegfalles einer typischen Vertragsvoraussetzung liegt der Gedanke zugrunde, dass von den Vertragschließenden nicht erwartet werden kann, Selbstverständliches ausdrücklich im Vertrag zu erwähnen, solches vielmehr auch ohne ausdrückliche Parteienvereinbarung als Vertragsinhalt angesehen werden kann.OGH 1 Ob 299/70, 14.01.1971
- Bürgschaftsübernahme durch Ehefrau des Schuldners: Fortdauer der Ehe keine typische Vertragsvoraussetzung.OGH 7 Ob 207/70, 18.11.1970
- Mit zahlreichen Belegstellen.OGH 8 Ob 202/70, 06.10.1970
- "Ruinenrecht" nach dem WWG.OGH 1 Ob 123/70, 04.06.1970
- Änderung der Gesetze (hier Mietrechtsänderungsgesetz) bedeutet für sich allein noch keine Änderung der Geschäftsgrundlage.OGH 1 Ob 24/70, 12.02.1970
- ÜbergabsvertragOGH 8 Ob 220/69, 11.11.1969
- Kreditfinanzierung.OGH 8 Ob 161/68, 18.06.1968
- Änderung der Gesetze oder der Rechtsprechung; hier: Auflösung eines Pachtvertrages über eine Kinokonzession bei späterer Erlangung einer eigenen Konzession.OGH 6 Ob 263/67, 04.10.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 55.
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 64/24f, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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