Muss ich mich schon in der Klage für eine Leistung entscheiden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1933)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wahlrecht zwischen Pensionsdifferenz und Ersatz der zu deren Vermeidung erforderlichen Beiträge.OGH 2 Ob 184/17y, 28.11.2017
- Bei der Ausübung der Wahl handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.OGH 3 Ob 131/01p, 29.08.2001
- An die getroffene Wahl ist er gebunden.OGH 8 Ob 527/87, 21.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 184/17y, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.
Nein. Nimmt Ihr Gläubiger die Leistung nicht an, bleiben Sie grundsätzlich weiter zur Leistung verpflichtet. Sie werden dadurch nur in einzelnen Punkten entlastet und müssen den Leistungsgegenstand weiterhin verwahren.