Muss in der Klage stehen, dass ich selbst leisten will?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht die Tatsache der Erfüllung.OGH 1 Ob 667/78, 07.07.1978
- Die Festsetzung des Kaufpreises im Urteilsspruch ist nur dann erforderlich, wenn die Streitteile nicht vertraglich eine Vorleistung des Beklagten vereinbart haben.OGH 7 Ob 226/66, 11.01.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 7 Ob 117/20m, 16.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wer vor Gericht etwas verlangt, aber ausdrücklich erklärt, die eigene Gegenleistung nicht erbringen zu wollen, verliert den Prozess. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Teil davon verweigern - es sei denn, Ihre Gründe dafür sind stichhältig.
Wollen Sie erreichen, dass die andere Seite nur Zug um Zug gegen Ihre Gegenleistung verurteilt wird, müssen Sie diese Gegenleistung auch anbieten. Ohne dieses Anbot kann das Gericht nicht Zug um Zug verurteilen.