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Muss in der Klage stehen, dass ich selbst leisten will?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Käufer, Verkäufer
Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Die Erklärung, dass der Kläger selbst bereit sei, seine Verbindlichkeit zu erfüllen, muss nicht in das Klagebegehren aufgenommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klage trotz verweigerter Gegenleistung

Nein. Wer vor Gericht etwas verlangt, aber ausdrücklich erklärt, die eigene Gegenleistung nicht erbringen zu wollen, verliert den Prozess. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Teil davon verweigern - es sei denn, Ihre Gründe dafür sind stichhältig.

günstig für Beklagter Angebot der Gegenleistung bei Zug um Zug

Wollen Sie erreichen, dass die andere Seite nur Zug um Zug gegen Ihre Gegenleistung verurteilt wird, müssen Sie diese Gegenleistung auch anbieten. Ohne dieses Anbot kann das Gericht nicht Zug um Zug verurteilen.

Verwandte Fragen

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