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Was gilt, wenn der Gläubiger seine Wahl nicht trifft?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Käufer
Dann darf der Schuldner wählen. Kann eine Leistung auf mehrere Arten erbracht werden und steht die Wahl dem Gläubiger zu, der damit säumig ist, kann der Schuldner die Wahl an seiner Stelle treffen. Er muss den Gläubiger davon verständigen und ihm zugleich eine angemessene Frist für eine andere Wahl setzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

§ 906 ABGB findet auch auf das Wahlrecht des Gläubigers Anwendung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Wahlrecht des Gläubigers bei Solidarschuld

Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.

günstig für Gläubiger Wechsel des Gläubigers nur durch Abtretung

Nein. Ein Wechsel der Gläubigerperson kommt nur zustande, wenn der bisherige Gläubiger seine Forderung überträgt und der neue diese Übertragung annimmt. Bezeichnet der Schuldner von sich aus eine andere Person als Gläubiger, hat das keine Wirkung und ist auch kein Anerkenntnis.

Verwandte Fragen

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Vertragsrecht · Widmung einer Zahlung bei mehreren Schulden
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