Was gilt, wenn der Gläubiger seine Wahl nicht trifft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 184/17y, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.
Nein. Ein Wechsel der Gläubigerperson kommt nur zustande, wenn der bisherige Gläubiger seine Forderung überträgt und der neue diese Übertragung annimmt. Bezeichnet der Schuldner von sich aus eine andere Person als Gläubiger, hat das keine Wirkung und ist auch kein Anerkenntnis.