Wie genau muss ich in der Klage angeben, was ich will?
betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Schuldner
Wenn Sie eine Leistung einklagen, müssen Sie genau angeben, was Sie verlangen. Nur so weiß die Gegenseite zweifelsfrei, was sie schuldet. Und nur so lässt sich das Urteil später zwangsweise durchsetzen, wenn nicht gezahlt oder geleistet wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Bei Leistungsklagen ist die Bestimmtheit schon deshalb erforderlich, um dem Gegner den Umfang seiner Leistungen zweifelsfrei zu umschreiben und im Falle der Leistungsverweigerung die exekutive Durchführung zu ermöglichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unbestimmtes Unterlassungsbegehren, bei dem es sowohl an der erforderlichen Konkretisierung der zu unterlassenden Handlungen als auch an einem ausreichenden Bezug zur Verbotsnorm mangelt.OGH 6 Ob 38/23s, 17.01.2024
- Ein Klagebegehren ist in der Regel unbestimmt, wenn ein stattgebendes Urteil nicht Grundlage einer Exekution sein könnte.OGH 4 Ob 118/12z, 18.09.2012
- Und damit eine zuverlässige Grundlage für eine zwangsweise Durchsetzung der zugesprochenen Leistung.OGH 8 Ob 565/87, 23.06.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 7 Ob 99/25x, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 16/24x, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 38/23s, 17.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
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