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Darf der Gläubiger sich aussuchen, wen von uns er belangt?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Mitschuldner, Gläubiger, Bürgen
Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Haften dem Gläubiger mehrere Schuldner solidarisch (als Gesamtschuldner) für dieselbe Forderung, so steht es im Belieben des Gläubigers, in welcher Reihenfolge und in welchem Verhältnis er die einzelnen Mitschuldner in Anspruch nimmt. Allerdings kann der Gläubiger die Schuld nur einmal tatsächlich erhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Urteil gegen einen von mehreren Schuldnern

Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.

günstig für Schuldner Wahlrecht bei mehreren Leistungsarten

Dann darf der Schuldner wählen. Kann eine Leistung auf mehrere Arten erbracht werden und steht die Wahl dem Gläubiger zu, der damit säumig ist, kann der Schuldner die Wahl an seiner Stelle treffen. Er muss den Gläubiger davon verständigen und ihm zugleich eine angemessene Frist für eine andere Wahl setzen.

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