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Was passiert, wenn ich die vereinbarte Einkommensgrenze überschreite?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Ehegatten, geschiedene Ehegatten
War vereinbart, dass der Unterhalt bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze unberührt bleibt, ist diese Grenze nur eine Schwelle. Überschreiten Sie sie, wird bei der Neubemessung Ihr gesamtes eigenes Einkommen berücksichtigt und nicht bloß der Teil über der Grenze. Anderes gilt nur, wenn ausdrücklich etwas anderes gewollt war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der vereinbarte Ausschluß einer Verminderung des Unterhaltungsanspruches und einer Klage auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht "bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze" des derzeit einkommenslosen Unterhaltsberechtigten kann mangels einer ausdrücklich gegenteiligen übereinstimmenden Parteienabsicht unter verständigen Unterhaltsvertragspartnern nur dahin verstanden werden, daß diese "Einkommensgrenze" bei Schwellwert ist, bis zu welchem der Unterhaltsanspruch unberührt bleibt, bei dessen Überschreiten aber der volle Betrag des Eigeneinkommens des Unterhaltsberechtigten und nicht nur der die "Einkommensgrenze" übersteigende Teil bei der Neubemessung des Unterhaltsanspruches zu berücksichtigen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Notverdienst und Ehegattenunterhalt

Nein. Verdienen Sie nur deshalb selbst etwas, weil der andere seinen Unterhalt nicht zahlt, bleibt dieses Einkommen außer Betracht. Es fiele ja weg, sobald er wieder zahlt. Haben Sie die Lebensverhältnisse einvernehmlich so eingerichtet, dass einer verdient und der andere den Haushalt führt, kann sich der Zahlungspflichtige auch nicht dadurch befreien, dass er Sie aus der gemeinsamen Wohnung drängt oder selbst auszieht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich und geänderte Verhältnisse

Haben sich die Verhältnisse seit dem im Scheidungsverfahren geschlossenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich geändert, ist dieser Vergleich für die Neuregelung des Unterhalts nicht mehr maßgebend. Das gilt auch für das darin festgelegte Verhältnis zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe. Der Unterhalt wird dann völlig unabhängig von der alten Vereinbarung neu bemessen.

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