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Zählt die Überschrift eines Vertragspunkts für meine Rechte?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Unternehmer
Nein. Was Sie schulden und was Ihnen zusteht, ergibt sich aus dem Text des Vertrags und nicht aus den Überschriften einzelner Punkte. Diese gehören nicht zum Vertragstext und werden nur herangezogen, wenn der Text selbst nicht eindeutig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Inhalt und Umfang der einem Vertrags entspringenden Rechte und Pflichten sind nach dem Vertragstext und nicht nach der Überschrift einzelner Vertragspunkte zu beurteilen. Solche Überschriften gehören nicht zum Vertragstext; sie sind nur dann zur Auslegung heranzuziehen, wenn der Vertragstext selbst nicht eindeutig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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