Wird nur die Unterschrift oder das ganze Verhalten beachtet?
betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Käufer, Verkäufer
Es zählt immer das gesamte Verhalten aller Beteiligten beim Vertragsabschluss und der Zweck ihrer Erklärungen. Einzelne Worte werden also nicht für sich allein betrachtet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Es ist immer das Gesamtverhalten der am Vertragsabschluss beteiligten Personen und der Zweck der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 54/19k, 25.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 237/16y, 26.01.2017, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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