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Kann ich als Gläubiger ein Scheingeschäft des Schuldners angreifen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Dritte
Als anfechtender Gläubiger können Sie neben der Anfechtung auch geltend machen, dass ein Geschäft nur zum Schein geschlossen und damit von vornherein unwirksam ist. Sie können das unwirksame Geschäft aber nicht nach Belieben als gültig behandeln; das ist nur ausnahmsweise zugunsten gutgläubiger Dritter möglich.

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Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Nach zutreffender Ansicht steht dem Anfechtungsgläubiger neben der Anfechtung die Geltendmachung der Nichtigkeit nach § 916 Abs 1 Satz 1 ABGB offen. Es steht ihm aber nicht frei, das nichtige Geschäfte als wirksam zu fingieren, wenn dies nicht ausnahmsweise aus dem Grunde des § 916 Abs 2 ABGB zulässig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Einwände des Schuldners bei Abtretung

Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.

günstig für Schuldner Wirksamkeit der Forderungsabtretung

Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.

Verwandte Fragen

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