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Kann ich auch bei einem Notariatsakt einwenden, alles war Schein?

günstig für Beklagter betrifft Vertragspartner, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Ja. Auch gegen einen Notariatsakt können Sie einwenden, dass die Erklärung nur zum Schein abgegeben wurde. Wurde damit ein anderes Geschäft verdeckt, kann dieses verdeckte Geschäft gültig sein und wird nach seinem wahren Inhalt beurteilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Zulässigkeit der Einwendung des Scheingeschäftes gegen einen Notariatsakt. Das verdeckte Geschäft kann gültig sein.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Beweislast beim Scheingeschäft

Derjenige, der sich darauf beruft. Wollen Sie Ansprüche Ihres Vertragspartners mit dem Einwand abwehren, das Geschäft sei nur zum Schein geschlossen worden, müssen Sie die Voraussetzungen dafür beweisen.

günstig für Kläger Einwand der Irrtumsanfechtung im Prozess

Wurden Sie beim Abschluss in die Irre geführt, müssen Sie im Prozess ausdrücklich erklären, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums anfechten. Ohne diese Erklärung darf das Gericht die Unwirksamkeit des Geschäfts nicht berücksichtigen.

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