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Ist ein Geschäft ungültig, weil es ein Verbot umgeht?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein, nicht schon deshalb. Ein Umgehungsgeschäft ist kein Scheingeschäft; es wird nach jener Regel beurteilt, die für das in Wahrheit gewollte Geschäft gilt. Ungültig ist es nur, wenn der Zweck des umgangenen Verbots auch dieses Geschäft erfassen muss.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1964)

Gültigkeit des Umweggeschäftes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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