Was ist ein Geschäft, mit dem ein Gesetz umgangen wird?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ein Umgehungsgeschäft liegt vor, wenn Sie die Folgen einer Vorschrift dadurch vermeiden, dass Sie ein Geschäft schließen, das dem Wortlaut nach nicht unter diese Vorschrift fällt. Dieses Geschäft erfüllt aber denselben Zweck wie das verbotene.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Umgehungsgeschäft liegt dann vor, wenn die Parteien die von einer Norm angeordneten Rechtsfolgen dadurch vermeiden, dass sie ein Rechtsgeschäft schließen, das dem Wortlaut nach nicht von dieser Norm betroffen wird, das jedoch den gleichen Zweck erfüllt wie das verbotene Geschäft (hier: § 30 UWG, "Konkursverkauf II").
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft Tauschvertrag und sofortiger Rückkauf des Tauschobjektes zur Vermeidung des Vorkaufsfalls.OGH 2 Ob 89/13x, 28.03.2014
- "Konkursverkauf I"OGH 5 Ob 672/79, 11.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 16.
- OGH 6 Ob 183/24s, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 43/25h, 16.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 225/24k, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 62/25m, 27.05.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 16/24z, 08.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 179/18v, 25.10.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 31/16y, 19.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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