Kann der Rücktritt später noch einmal überprüft werden?
betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Nein. Wurde rechtskräftig festgestellt, ob der Rücktritt berechtigt und wirksam war, bindet das alle späteren Verfahren, in denen eine Leistung eingeklagt wird. Diese Frage kann dort nicht mehr aufgeworfen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Mit der rechtskräftigen Entscheidung wird das festgestellte Recht oder Rechtsverhältnis für alle zukünftigen Leistungsklagen bindend. Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Rücktrittserklärung und ihrer Wirksamkeit kann daher in keinem künftigen Leistungsstreit mehr aufgeworfen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 141/16k, 31.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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