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Kann ich den Rücktritt schon vor Ablauf der Lieferfrist androhen?

günstig für Lieferant betrifft Käufer, Besteller, Lieferanten, Unternehmer
Nein, das bleibt wirkungslos. Solange die vereinbarte Frist läuft, ist die andere Seite noch nicht in Verzug. Eine vorher ausgesprochene Rücktrittsandrohung ist im Gesetz nicht vorgesehen und hat keine Wirkung. Sie müssen den Verzug abwarten und dann eine angemessene Nachfrist setzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Androhung des Rücktrittes vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, also bevor der Schuldner in Verzug geraten ist, ist im § 918 ABGB nicht vorgesehen und daher wirkungslos.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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