Zum Inhalt springen

Darf ich zurücktreten, wenn der Vermieter den Vertrag nicht einhält?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ja. Gibt der Vermieter zu erkennen, dass er sich an den abgeschlossenen Mietvertrag nicht halten will, dürfen Sie als Mieter vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen die Wohnung oder das Lokal nicht übernehmen und die strittigen Punkte nicht erst vor Gericht ausfechten. Dass der Vermieter trotz der Meinungsverschiedenheiten zur Übergabe bereit wäre, ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Gibt der Vermieter zu erkennen, sich an den abgeschlossenen Mietvertrag nicht halten zu wollen, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Mieter ist in einem solchen Fall nicht gehalten, den Mietgegenstand zu übernehmen und die strittigen Fragen einer gerichtlichen Austragung vorzubehalten. Der Bereitschaft des Vermieters, den Mietgegenstand trotz der bestehenden Divergenzen zu übergeben, kommt demnach keine rechtliche Bedeutung zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung statt vorzeitiger Auflösung

Darf der Vermieter den Vertrag wegen eines schweren Grundes vorzeitig aufheben, kann er stattdessen auch aufkündigen. Wählt er die Aufkündigung, ist er dabei an keine vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Frist gebunden.

günstig für Vermieter Verspätete Geltendmachung eines Kündigungsgrunds

Ja, grundsätzlich schon. Der Vermieter soll einen Kündigungsgrund zwar möglichst rasch geltend machen, er verliert ihn aber erst, wenn sein Zuwarten keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass er das Mietverhältnis trotz des Vorfalls fortsetzen will. Nur wo das Gesetz eine Frist ausdrücklich vorsieht, ist er daran gebunden.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Vermieter nimmt das Objekt nicht zurück
Mietrecht · Zurücknahme einer gerichtlichen Aufkündigung
Mietrecht · Einvernehmliche Auflösung des Mietvertrags
Mietrecht · Rückstellung trotz Schäden am Objekt
Mietrecht · Rückgabe trotz Schäden an der Wohnung