Wird die ganze Restschuld fällig, wenn ich wenig schuldig bleibe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgeblich sind dabei der Inhalt der zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Vereinbarung, das Verhältnis des Rückstands zum geschuldeten Betrag und das Verhalten von Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit der Minderleistung. So schon 4 Ob 259/02w.OGH 8 ObA 71/20d, 25.08.2020
- Die Beurteilung, ob die Geltendmachung eines vereinbarten Terminsverlusts oder der Nichterfüllung eines Prämienvergleichs gerechtfertigt ist, hängt von den im jeweiligen Einzelfall gegebenen besonderen Umständen ab.OGH 3 Ob 197/05z, 24.08.2005
- Hier: Geringfügige Überschreitung der bedungenen Leistungsfrist.OGH 1 Ob 193/99k, 25.01.2000
- Im vorliegenden Fall wurde die Nichtzahlung von Zinsen nicht als bloß geringfügige, nicht zum Terminsverlust führende Ungenauigkeit des Leistungsausmaßes angesehen.OGH 1 Ob 542/92, 19.02.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 ObA 71/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 918
- ABGB § 986 · Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist vertraglich vereinbart, dass statt der geschuldeten Leistung eine andere erbracht werden darf, gilt im Zweifel: Die ursprüngliche Schuld erlischt erst, wenn die Ersatzleistung vollständig erbracht ist oder Sie als Gläubiger die Annahme verzögern. Wird die Ersatzleistung nur mangelhaft erbracht, können Sie Gewährleistung oder Schadenersatz verlangen.
Zinsen sind eigene Schuldposten mit eigener Fälligkeit, und auch die immer wieder fällig werdenden Einzelbeträge eines Dauervertrags gelten je für sich als eigene Schuld. Widerspricht der Gläubiger Ihrer Angabe, worauf Sie zahlen wollen, wird Ihre Zahlung zuerst auf die Zinsen der ältesten fälligen Schuld angerechnet, dann auf diese Schuld selbst und danach in gleicher Reihenfolge weiter.