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Kann ein bereits gelebter Dauervertrag rückwirkend beseitigt werden?

betrifft Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragspartner
Grundsätzlich nein. Hat das Dauerschuldverhältnis bereits begonnen, wirkt eine Auflösung nur für die Zukunft, weil die Rückabwicklung sonst sehr schwierig wäre und Rechte Dritter berührt würden. Rückwirkend wird nur aufgelöst, wenn Arglist im Spiel war oder wenn keine Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Hat das Dauerschuldverhältnis bereits begonnen, kann der Vertrag nicht rückwirkend aufgelöst werden (ablehnend MietSlg XXIX/15 = EvBl 1978/66).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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