Ist ein angefochtener Gesellschafterbeschluss sofort ungültig?
günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertragspartner, Unternehmer
Nein. Ein Beschluss der Generalversammlung wird erst durch das rechtskräftige stattgebende Urteil unwirksam, dann allerdings rückwirkend ab seiner Fassung. Wer im Vertrauen auf den Stand des Firmenbuchs mit der Gesellschaft abgeschlossen hat, bleibt geschützt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Eine Unwirksamkeit des mit Nichtigkeitsklage angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses bewirkt erst das stattgebende rechtskräftige Urteil und zwar ex tunc.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt nicht im Fall des Vertrauensschutzes eines Dritten, der im Vertrauen auf den Firmenbuchstand mit der Gesellschaft kontrahiert hat.OGH 6 Ob 12/19m, 27.06.2019
- Der angefochtene Beschluss ist also wirksam, bis er durch Urteil umgestoßen ist.OGH 1 Ob 612/80, 09.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 6 Ob 9/25d, 24.02.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GmbHG §41; GmbHG §44
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