Ist mein gebuchter Flug ein Geschäft mit festem Termin?
günstig für Fluggast betrifft Fluggäste, Reisende, Fluglinien, Reiseveranstalter, Konsument
Ja. Ein Beförderungsvertrag im Linienflugverkehr mit bestimmten Hin- und Rückflugterminen ist ein Fixgeschäft, weil Natur und Zweck der Termine schon allgemein zeigen, dass Sie an einer verspäteten Beförderung kein Interesse haben. Wollen Sie die Leistung dennoch später erhalten, müssen Sie das unverzüglich anzeigen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ein Personenbeförderungsvertrag mittels Luftfahrzeugen mit bestimmten Hinflugterminen und Rückflugterminen im Linienverkehr ist ein "relatives Fixgeschäft" im Sinne des § 919 zweiter Satz ABGB, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im allgemeinen erkennen lassen, daß der Gläubiger (hier: Fluggast) an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Will der Gläubiger (Reisender) dennoch die Leistung lieber verspätet als gar nicht erhalten, so muss er dies dem Schuldner unverzüglich anzeigen.OGH 9 Ob 50/15s, 26.11.2015
- Hier: Pauschalreise.OGH 6 Ob 11/02i, 10.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 14/18v, 23.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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