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Ist mein gebuchter Flug ein Geschäft mit festem Termin?

günstig für Fluggast betrifft Fluggäste, Reisende, Fluglinien, Reiseveranstalter, Konsument
Ja. Ein Beförderungsvertrag im Linienflugverkehr mit bestimmten Hin- und Rückflugterminen ist ein Fixgeschäft, weil Natur und Zweck der Termine schon allgemein zeigen, dass Sie an einer verspäteten Beförderung kein Interesse haben. Wollen Sie die Leistung dennoch später erhalten, müssen Sie das unverzüglich anzeigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ein Personenbeförderungsvertrag mittels Luftfahrzeugen mit bestimmten Hinflugterminen und Rückflugterminen im Linienverkehr ist ein "relatives Fixgeschäft" im Sinne des § 919 zweiter Satz ABGB, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im allgemeinen erkennen lassen, daß der Gläubiger (hier: Fluggast) an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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