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Muss ich beim Fixgeschäft noch mahnen oder zurücktreten?

günstig für Gläubiger betrifft Käufer, Verkäufer, Besteller, Konsument
Nein. Beim Fixgeschäft fällt der Vertrag mit dem Verzug von selbst weg. Sie müssen dafür weder eine Nachfrist setzen noch den Rücktritt erklären.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Das Wesen des Fixgeschäftes liegt darin, dass es bei Verzug automatisch wegfällt, ohne dass der Gläubiger eine Nachfrist setzen oder den Rücktritt erklären müsste.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Nachfrist vor dem Rücktritt vom Vertrag

Grundsätzlich muss eine Nachfrist nur gewährt und nicht ausdrücklich gesetzt werden. Steht für den Verpflichteten aber nicht sicher fest, ob die andere Seite überhaupt noch am Vertrag festhält und die Leistung annehmen will, braucht es eine deutliche Erklärung, dass man weiter auf der Leistung besteht und sie annehmen wird. Das kann auch in der Rücktrittserklärung mit einer ausdrücklich gesetzten angemessenen Frist geschehen.

günstig für Schuldner Rücktritt ohne Nachfristsetzung

Ja, aber erst später. Sind Sie zurückgetreten, ohne vorher eine Nachfrist zu setzen, wird Ihr Rücktritt erst wirksam, nachdem eine angemessene Frist verstrichen ist.

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