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Wann ist ein Termin so wichtig, dass der Vertrag wegfällt?

günstig für Gläubiger betrifft Käufer, Verkäufer, Besteller, Unternehmer, Konsument
Dafür braucht es neben der festen Zeit die Abrede, dass eine verspätete Leistung nicht mehr angenommen wird und der Vertrag dann wegfällt. Diese Abrede ist entbehrlich, wenn schon die Art des Geschäfts oder der dem anderen bekannte Zweck erkennen lässt, dass Sie an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr haben. Das gilt für die Lieferzeit ebenso wie für die Zahlungszeit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Beim Fixgeschäft kommt zur Terminisierung der Leistung noch die Vereinbarung hinzu, dass eine verspätete Erfüllung nicht mehr als solche angenommen wird und der Gläubiger schon jetzt für den Fall der Verspätung den Rücktritt vom Vertrag erklärt; dieser Feststellung bedarf es nur dann nicht, wenn sich schon aus der Natur des Geschäftes oder dem dem Verpflichteten bekannten Leistung kein Interesse hat (§ 919 ABGB).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zeitpunkt der Schadensberechnung

Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

günstig für Schuldner Nachfrist vor dem Rücktritt vom Vertrag

Grundsätzlich muss eine Nachfrist nur gewährt und nicht ausdrücklich gesetzt werden. Steht für den Verpflichteten aber nicht sicher fest, ob die andere Seite überhaupt noch am Vertrag festhält und die Leistung annehmen will, braucht es eine deutliche Erklärung, dass man weiter auf der Leistung besteht und sie annehmen wird. Das kann auch in der Rücktrittserklärung mit einer ausdrücklich gesetzten angemessenen Frist geschehen.

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