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Muss ich zahlen, wenn die Ware noch nicht übergeben wurde?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsument
Nein, wenn die Sache die zugesagten Eigenschaften nicht hat. Solange nicht übergeben wurde und Sie mit der Annahme nicht in Verzug sind, können Sie einer Klage auf den Kaufpreis entgegenhalten, dass nicht ordentlich erfüllt wurde. Dass die Sache der Zusage entspricht, muss dann der Verkäufer beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Gewährleistungsansprüche und auf Gewährleistung gegründete Einwendungen können erst nach Übergabe des Kaufobjektes oder dann erhoben werden, wenn der Käufer in Annahmeverzug geraten, wenn die Gefahr auf ihn übergegangen ist. Ist die Ware noch nicht übergeben, und fällt dem Käufer auch nicht Annahmeverzug zur Last, weil eben der Kaufgegenstand die zugesicherten Eigenschaften nicht hat, dann hat der Käufer gegen den auf Zahlung des Kaufpreises klagenden Verkäufer die Einrede der nicht gehörigen Erfüllung, gleichviel, ob die nicht gehörige Erfüllung auf dem Mangel einer Eigenschaft beruht, die nach Gewährleistungsgrundsätzen einen Hauptmangel bilden würde oder nicht. Die Beweislast für die vertragsmäßige (zusagenmäßige) Beschaffenheit hat in einem solchen Fall der Kaufpreiskläger.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.

günstig für Verkäufer Fälligkeit des Kaufpreises ohne Rechnung

Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.

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