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Kann ich bei mangelhafter Ware den Kaufpreis zurückverlangen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Wird gegen eine Klage auf Zahlung des Kaufpreises zu Recht eingewendet, dass der Kauf rückgängig gemacht wird, entfällt damit die Grundlage für die Zahlung. Die Klage ist abzuweisen, und auch für bereits geleistete Zahlungen gibt es keinen Grund mehr, sie zu behalten. Sie können das Bezahlte innerhalb der Verjährungsfrist zurückfordern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Wird auf die Kaufpreisklage hin die Einrede der Wandlung zu Recht erhoben, so ist zu wandeln, und zwar unabhängig davon, ob die Einrede innerhalb der Gewährleistungsfristen oder infolge ihrer Perpetuierung erhoben wurde. Es ist also nicht nur die Preisklage abzuweisen; sie ist vielmehr abzuweisen, weil ihr durch die Wandlung der Rechtsgrund entzogen wird. Entzogen wird damit aber auch der Rechtsgrund für das Behaltendürfen bereits erlangter Zahlungen; das bereits Bezahlte kann innerhalb der Verjährungsfrist zurückverlangt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

günstig für Verkäufer Wechsel zwischen Rückgabe und Preisminderung

Nur mit einer Änderung Ihrer Klage. Wenn Sie auf Rückgängigmachung des Kaufs klagen, kann Ihnen das Gericht nicht einfach einen Preisnachlass zusprechen; das ist kein geringeres, sondern ein anderes Begehren. Der Wechsel von einem Behelf zum anderen ist eine Klagsänderung.

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