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Kann mich der Verkäufer zwingen, die Ware abzunehmen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, kann der Verkäufer die Abnahme grundsätzlich nicht einklagen. Etwas anderes gilt, wenn der Verkäufer ein besonderes Interesse hat, dem mit den Folgen des bloßen Annahmeverzugs nicht gedient wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Dem Verkäufer steht bei Annahmeverzug des Käufers kein klagbarer Anspruch auf Abnahme der Sache zu (Judikat 179 alt), es sei denn, dass ein konkretes Interesse des Verkäufers vorliegt, bei dem ihm mit den Rechtsfolgen des bloßen Annahmeverzuges nicht gedient wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.

günstig für Verkäufer Rücktritt bei Leistungsverweigerung

Ja. Erklärt der andere Teil schon vor dem vereinbarten Termin ernstlich und endgültig, dass er nicht erfüllen oder nicht übernehmen wird, müssen Sie nicht zuwarten. Sie dürfen dann sofort vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Leistung noch gar nicht fällig ist.

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