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Muss der Verkäufer die Liegenschaft von Lasten befreien?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer
Der Schlusssatz zu den offenkundigen Mängeln ist keine Regel über die Gewährleistung. Er stellt vielmehr die Vermutung auf, dass der Veräußerer die Sache lastenfrei zu machen hat; diese Vermutung kann widerlegt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Schlußsatz des § 928 ABGB ist keine Gewährleistungsbestimmung; er stellt die widerlegbare Vermutung auf, daß der Veräußerer die Sache lastenfrei zu machen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweislast bei unmöglicher Rückgabe

Das müssen Sie als Käufer beweisen. Haben Sie die Rückstellung der Sache schuldhaft unmöglich gemacht, kann der Anspruch auf Rückabwicklung entfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht verschuldet haben. Nach neuerer Rechtsprechung bleibt der Anspruch aber bestehen und der Wert der Sache wird nur angerechnet.

günstig für Verkäufer Gewährleistungsverzicht beim Kauf wie besichtigt

Mit einer Klausel wie „besichtigt, so gekauft wie sie liegt, ohne Haftung für einen bestimmten Zustand“ verzichten Sie auf alle Mängel, die bei einer ordentlichen Untersuchung erkennbar gewesen wären. Das gilt auch dann, wenn der Mangel nicht sofort ins Auge fällt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zugesagte Lastenfreiheit beim Kauf
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