Darf der Verkäufer Mängel einfach zur vereinbarten Eigenschaft erklären?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel in AGB einer Investmentgesellschaft für Online‑Broker‑Dienstleistungen, wonach keine „Garantie“ für eine ununterbrochene und fehlerfreie Funktionsweise gegeben wird und der Zugang „vorübergehend“ eingeschränkt werden kann, ist intransparent und verstößt gegen § 9 KSchG.OGH 4 Ob 213/20g, 22.12.2020
- Eine Klausel, mit der offengelegt wird, dass es zu nicht zu verhindernden Betriebsunterberechungen kommen kann, zumal Wartungsarbeiten und nicht im Einflussbereich des Unternehmers stehende Internetprobleme technisch nicht zu verhindern sind, bildet reale Gegebenheiten der Internetnutzung ab. Es wird damit keineswegs jeglicher Gewährleistungsfall ausgeschlossen oder eine vom Unternehmer verschuldete Betriebsunterbrechung vom Gewährleistungsausschluss erfasst.OGH 4 Ob 179/18d, 23.10.2018
- Eine Leistungsbeschreibung kann durchaus gerechtfertigt sein, wenn etwa der Unternehmer den Mangel so offenlegt, dass der Verbraucher die Tragweite seines Entschlusses erkennen und den Mangel ins Kalkül ziehen kann. Soweit also die Leistungsbeschreibung den Schuldinhalt präzisiert, insbesondere Zweifel über bestimmte Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Funktionen des Leistungsgegenstands beseitigt und bestimmte Mängel offengelegt werden, mit denen der Verbraucher angesichts des Materials, der Art der Herstellung der Konstruktion und dergleichen rechnen muss, wird das Verbot des Gewährleistungsausschlusses in der Regel nicht umgangen.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Klausel 9.3 der AGB eines Mobiltelefonnetzbetreibers.OGH 4 Ob 227/06w, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122042 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 9 Ob 116/24k, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 179/20z, 25.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/18d, 23.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 864a
- ABGB § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- KSchG § 9
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.
Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.