Verliere ich meine Rechte, wenn ich wie besichtigt kaufe?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Erklärt der Verkäufer, die Sache werde im besichtigten Zustand verkauft und spätere Reklamationen würden nicht anerkannt, und nehmen Sie das an, kann darin ein Verzicht auf die Gewährleistung liegen. Bei gebrauchten Sachen ist auch ein vollständiger Verzicht möglich und im Geschäftsverkehr verbreitet. Ein solcher Verzicht erfasst aber weder arglistig verschwiegene Mängel noch das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Zur Frage, ob und wie weit die Erklärung, es werde der Kaufgegenstand im besichtigten Zustand geliefert und verkauft und es werden nachträgliche Reklamationen nicht anerkannt, bei Annahme dieser Erklärung durch den Käufer einen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche darstellt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf arglistig verschwiegene Mängel, aber auch nicht auf das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften. Hier: Fahrbereitschaft eines Traktors.OGH 6 Ob 272/05a, 16.02.2006
- Auch vollständiger Verzicht ist möglich und bei Veräußerungsgeschäften betreffend gebrauchte Sachen im geschäftlichen Verkehr vielfach üblich.OGH 6 Ob 4/72, 20.01.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 47/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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