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Gilt der Ausschluss der Gewährleistung auch bei verschwiegenen Mängeln?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nein. Ein Verzicht auf die Gewährleistung, der auch stillschweigend erfolgen und ebenso Rechtsmängel erfassen kann, schützt den Verkäufer nicht bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat. Er gilt auch nicht für Eigenschaften, die ausdrücklich oder schlüssig zugesichert wurden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Zur Frage des Verzichtes auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. RG vom 15.06.1939, VIII 64; DREvBl 1939/532

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Gewährleistungsverzicht bei verborgenen Mängeln

Ja. Sie können auch auf Ansprüche wegen verborgener Mängel wirksam verzichten; ein umfassender Verzicht erfasst grundsätzlich sogar Mängel bei gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Nicht erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, und im Zweifel wird ein solcher Verzicht eng ausgelegt.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

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