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Welcher Zeitpunkt zählt bei der Berechnung meines Schadens?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Geschädigter
Wenn Sie Ihren Schaden abstrakt berechnen, also nach dem Marktwert statt nach einem tatsächlichen Ersatzgeschäft, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vertrag aufgelöst wurde. Spätere Preisänderungen bleiben damit außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Bei nach Wahl des Gläubigers abstrakter Schadensberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Vertragsauflösung maßgebend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018595 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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