Wie darf ich meinen Schaden nach einem Vertragsbruch berechnen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Differenzanspruch kann dabei nach Wahl des vertragstreuen Teils konkret oder abstrakt berechnet werden. Wurde ein Deckungsgeschäft nicht abgeschlossen, scheidet die<br/>konkrete Schadensberechnung jedoch aus.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Hier: Beklagte Immobilienmaklerin leitete Kaufangebot des Klägers nicht weiter. Kläger behauptet Schaden in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem (darunter liegenden) angebotenen Kaufpreis ohne Einrechnung der Nebenkosten.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Es besteht auch im Rahmen des UN-Kaufrechts die Möglichkeit der "konkreten" Berechnung an Hand eines Deckungskaufs (Art 75 UN-K), oder einer "abstrakten" Schadensermittlung durch Vergleich mit dem Marktpreis der Ware (Art 76 UN-K). Allerdings schließt weder Art 75 noch Art 76 UN-K aus, dass der Gläubiger statt dessen nach Aufhebung des Vertrags den Nichterfüllungsschaden im engeren Sinn nach der allgemeinen Norm des Art 74 konkret berechnet.OGH 1 Ob 292/99v, 28.04.2000
- Teilbare Schäden können teilweise abstrakt und teilweise konkret berechnet werden.OGH 3 Ob 376/97h, 17.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 82/22w, 24.05.2022
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Berechnung eines Schadens gilt der Grundsatz, dass Vorteile gegenzurechnen sind. Was Sie durch das schädigende Ereignis an Vorteilen erlangt haben, mindert also Ihren Ersatz.
Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.