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Ist der Kauf rückgängig, wenn der Verkäufer nicht repariert?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Einigen sich die Parteien nicht, wird ein Vertrag wegen Mängeln erst durch eine gerichtliche Entscheidung rückwirkend aufgehoben. Wer nur ankündigt, den Vertrag rückgängig zu machen, falls die Mängel nicht binnen einer Frist behoben werden, hebt den Vertrag damit noch nicht auf, auch wenn der Verkäufer nichts unternimmt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Zur Wandlung bedarf es mangels Parteienübereinkunft eines gerichtlichen Erkenntnisse, das den Vertrag ex tunc aufhebt. Die bloße Androhung der Wandlung für den Fall, dass vorhandene Mängel einer Sache vom Verkäufer nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist behoben werden sollten, bewirkt daher, auch wenn dieser der Aufforderung nicht nachkommt, noch keine rückwirkende Vertragsaufhebung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Rücktritt nach misslungener Reparatur

Hat die Sache einen wesentlichen Mangel und hat der Verkäufer schon erfolglos versucht, sie zu reparieren, können Sie den Kauf rückgängig machen. Das gilt auch dann, wenn er sich weigert, das Nötige für einen einwandfreien Zustand zu unternehmen.

günstig für Käufer Rückabwicklung ohne Rückgabe der Sache

Ja. Selbst wenn Sie nach Kenntnis des Mangels über die Sache verfügt und die Rückgabe damit unmöglich gemacht oder sonst schuldhaft vereitelt haben, können Sie den Vertrag noch rückgängig machen. Sie müssen wegen Ihres Verschuldens allenfalls Ersatz leisten. Vom Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist dann der Wert der nicht mehr rückstellbaren Sache abzuziehen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geringfügiger Mangel und Vertragsauflösung
Vertragsrecht · Verzicht auf Wandlung bei Mängeln
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