Zum Inhalt springen

Kann ich den Kauf wegen eines kleinen Mangels rückgängig machen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Ob ein Mangel so geringfügig ist, dass Sie den Vertrag deswegen nicht auflösen können, lässt sich nicht allgemein sagen. Es kommt auf den konkreten Vertrag und die Umstände des einzelnen Falls an. Dabei werden die Interessen beider Vertragsteile sachlich gegeneinander abgewogen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Bei der Prüfung, ob ein die Wandlung ausschließender geringfügiger Mangel iSd § 932 Abs 4 ABGB vorliegt, ist eine auf den konkreten Vertrag und die Umstände des Einzelfalls bezogene objektive Abwägung der Interessen der Vertragspartner vorzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Kaufaufhebung bei mangelbedingtem Minderwert
Vertragsrecht · Rücktritt nach misslungener Reparatur
Vertragsrecht · Preisminderung bei unbehebbarem Mangel
Vertragsrecht · Verzicht auf Rückabwicklung wegen Mangels
Vertragsrecht · Rückabwicklung ohne Rückgabe der Sache