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Kann ich vom Kauf zurücktreten, wenn die Reparatur misslingt?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Autokäufer
Hat die Sache einen wesentlichen Mangel und hat der Verkäufer schon erfolglos versucht, sie zu reparieren, können Sie den Kauf rückgängig machen. Das gilt auch dann, wenn er sich weigert, das Nötige für einen einwandfreien Zustand zu unternehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Dem Käufer einer mit einem wesentlichen Mangel behafteten Sache steht ein Anspruch auf Wandlung schon dann zu, wenn der Veräußerer zunächst vergeblich versucht hat, sie zu verbessern und sich weigert, Maßnahmen zu treffen, die zur Herstellung eines einwandfreien Zustandes erforderlich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 29.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Weiterbenützung und Verlust der Rückgabe

Nein. Wer eine Sache trotz Kenntnis der Mängel weiter benützt, kann den Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen; darin liegt meist ein stillschweigender Verzicht, vor allem wenn die Benützung lange dauert. Wer die Aufhebung will, muss die Sache möglichst in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie erhalten hat.

günstig für Verkäufer Rückabwicklung des Kaufs wegen Mängeln

Einigen sich die Parteien nicht, wird ein Vertrag wegen Mängeln erst durch eine gerichtliche Entscheidung rückwirkend aufgehoben. Wer nur ankündigt, den Vertrag rückgängig zu machen, falls die Mängel nicht binnen einer Frist behoben werden, hebt den Vertrag damit noch nicht auf, auch wenn der Verkäufer nichts unternimmt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückabwicklung ohne Rückgabe der Sache
Vertragsrecht · Verzicht und misslungene Verbesserung
Vertragsrecht · Geringfügiger Mangel und Vertragsauflösung
Vertragsrecht · Kaufaufhebung bei mangelbedingtem Minderwert