Bekomme ich die Kosten ersetzt, wenn ich den Baumangel selbst beheben ließ?
günstig für Bauherr betrifft Bauherr, Baufirma, Besteller, Unternehmer, Hauseigentümer
Ja. Haben Sie die notwendige Behebung eines Baumangels selbst in Auftrag gegeben, sind diese Kosten als Folgeschaden zu ersetzen. Wurde nicht verbessert, können Sie stattdessen die Wertminderung des Hauses verlangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Kosten einer durch mangelhafte Bauführung bedingten notwendigen Verbesserung, die der Besteller selbst vornehmen ließ, sind als adäquat verursachter Mangelfolgeschaden ersatzfähig; ein solcher ist auch die Wertminderung des Hauses, sofern Verbesserungen unterblieben sind.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018627 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 23/21t, 20.04.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
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