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Muss ich der Firma die Verbesserung anbieten, bevor ich Geld verlange?

günstig für Besteller betrifft Werkbesteller, Bauherren, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Sie können die Kosten für die Behebung des Mangels auch dann als Schadenersatz verlangen, wenn Sie den Mangel bereits anders beseitigt oder die Firma nie zur Verbesserung aufgefordert haben. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken, sind aber verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Eine deutlich verlängerte Lebensdauer des Werks wird abgezogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.09.2021 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Beim Werkvertrag kann der Schadenersatzanspruch auf das im Deckungskapital des Verbesserungsaufwandes liegende Erfüllungsinteresse auch verlangt werden wenn der Besteller a) den Mangel (Schaden) auf andere Weise beseitigte; b) den Unternehmer nicht zur Verbesserung des Mangels aufforderte. Die generelle Schadensminderungspflicht des Geschädigten besteht auch hier.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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