Zum Inhalt springen

Kann ich als Käufer den Baumangel bei der damaligen Baufirma einklagen?

günstig für Bauunternehmer betrifft Käufer, Verkäufer, Hauseigentümer, Bauunternehmer
Nein. War der Mangel schon vorhanden, als der Voreigentümer das Bauwerk übernommen hat, hat der Schaden ihn getroffen und nicht Sie. Die Ansprüche gegen die Baufirma gehen nicht mit dem Eigentum auf Sie über. Haben Sie wegen des Mangels zu teuer gekauft, können Sie sich nur an Ihren Verkäufer halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

War der behauptete Schaden - resultierend aus der nicht fachgemäßen Herstellung eines Bauwerkes durch den Werkunternehmer - schon im Zeitpunkt der Übernahme des Werkes durch den Voreigentümer, den Werkbesteller, eingetreten gewesen, so war er Eigentümer einer mangelhaften Sache geworden; ihn traf auch der darin gelegene Schaden, nicht jedoch einen Dritten (hier: Käufer). Allfällige Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen Schlechterfüllung gehen nicht mit dem Eigentum an der Sache auf den neuen Eigentümer über, der mit dem Werkunternehmer in keinem Rechtsverhältnis steht und auf den der Schade nicht im Zeitpunkt des Schadenseintrittes überwälzt wurde. Hat der Käufer wegen bestehenden Mangels des Bauwerkes zu teuer gekauft, so kann er sich diesbezüglich nur an seinen Vertragspartner halten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021797 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Gewährleistung des einzelnen Wohnungseigentümers
Schadenersatz · Schutzzweck der Bauführerbestellung
Schadenersatz · Schutzwirkung eines Vertrags für Dritte
Wohnungseigentum · Mängel an Balkonen im Wohnungseigentum
Vertragsrecht · Übergang von Ansprüchen beim Liegenschaftskauf