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Sind Wandlung und Preisminderung Rechte, die ich selbst ausüben kann?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Werkbesteller
Ja. Die Auflösung des Vertrags wegen eines Mangels und die Minderung des Preises zählen zu jenen Rechten, die durch die Erklärung des Berechtigten selbst wirken. Daran hat sich auch durch die jüngste Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinie nichts geändert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Wandlungsansprüche und Preisminderungsansprüche zählen zu den Gestaltungsrechten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

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