Kann ich bei einem schweren Mangel statt Rückgabe weniger zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtslage vor dem Inkrafttreten des GewRÄG, BGBl I 2001/48.OGH 7 Ob 212/06m, 29.11.2006
- Bedenken gegen dieses Wahlrecht bestehen nur aus dem Grund der Interessenwahrung des Verkäufers. Solche Bedenken bestehen dann, wenn sich der Kaufpreis nach der relativen Berechnungsmethode auf null reduzierte, der Käufer also die Sache behalten dürfte, vom Verkäufer aber den vollen Kaufpreis zurückverlangen könnte. Daher ist in diesem Fall eine Preisminderung nicht nach der relativen Berechnungsmethode, sondern auf den bei einer anderen möglichen Nutzung (etwa einer Teilbebauung, die nur eine Sanierung geringeren Umfangs erforderte) erzielbaren objektiven Verkehrswert der Liegenschaft vorzunehmen.OGH 7 Ob 212/06m, 29.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 96/23k, 11.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.
Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.