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Kann ich bei einem schweren Mangel statt Rückgabe weniger zahlen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Auch bei einem wesentlichen Mangel, der sich nicht beheben lässt, müssen Sie den Vertrag nicht auflösen. Sie können stattdessen den Preis mindern, und zwar bis auf jenes Entgelt, das der noch möglichen Nutzung entspricht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Bei wesentlichem unbehebbarem Mangel kann der Käufer statt Wandlung Preisminderung bis zu dem der möglichen Nutzung angemessenen Entgelt begehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

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